Kategorie: Soziales, Familie und Gesundheit Seite 1 von 2

Beim Thema Soziales, Familie und Gesundheit geht nicht immer nur um Geld – aber auch!

Jour Fixe Bürgergespräch

Jeden letzten Freitag im Monat (außer Feiertags und Ferien) von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 0202-2443002

Gerne Themen zur Arbeit der Ausschüsse

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  • Verkehr
  • Finanzen
  • Stadtbau und Planung
  • und vieles mehr
Bürgergespräch

Im Gespräch mit Holger Reich

Die Sommerpause hat ihr Ende gefunden und es geht mit frischer Kraft in die politische Arbeit.

Wuppertaler Themen gibt es zuhauf und ganz sicher auch entsprechend viele Fragen. Zum Thema Stadtbau, Finanzen und Verkehr gibt es nicht nur Aufregerthemen, darum lade ich wieder herzlich zu einer Bürgersprechstunde per Telefon ein.

Hier nehme ich mir gerne Zeit für IHRE Themen und werde fair, klar und ehrlich meine Antworten und Einstellungen diskutieren.

Ich freue mich auf den 30.August und bleibe Ihr Stadtverordneter Holger Reich

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Termine

Ist Lachgas lächerlich?

Wir hatten zur richtigen Zeit den Hinweis gegeben. Denn ein neuer Jugendtrend macht sich breit, der die Gesundheit der Jugendlichen und Kinder überraschend stark gefährdet. Dabei klingt das neue Rauschmittel doch recht harmlos: Lachgas. Hier muß die Politik zügig reagieren und die Grundlagen verändern.

Was verbirgt sich hinter dem Lachgas?

Lachgas hat die Summenformel N2O (Distickstoffmonoxid) und ist ein frei verkäufliches Gas. Seit den 1840ern Jahren wird es in der Medizin bis heute verwendet. Genutzt wird es aber auch z.B. in der Küche für den Sahneaufschäumer und kann an Kiosk oder Getränkehandel frei erworben werden. Insgesamt klingt es zunächst einmal harmlos, was aber unter Berücksichtigung des Mißbrauchs leider garnicht der Fall ist.

Eingeatmet, z.B. aus einem Luftballon, kann es bereits wenige Sekunden nach dem Einatmen zu leichten Rauschzuständen und Halluzinationen kommen. Der Zustand hält auch nur wenige Minuten an und ist dann nicht mehr erkennbar/nachweisbar.

Allerdings sind mögliche Gesundheitsschäden bei Heranwachsenden nicht zu vernachlässigen. Verbrennungen an den Lippen bei direktem Konsum aus der Kartusche (-50 Grad C) sind möglich, Nervenschäden nach längerem Konsum (durch Mangel an Vitamin b12) sind möglich, was sich auf Rückenmark und peripheren Nervenenden bemerkbar machen kann.

Darum müssen hier ddurch Aufklärung der Eltern und angemessene rechtliche Vorgaben die jungen Menschen vor dieser Gefahr geschützt werden. Es ist KEIN Spielzeug und es kann sogar, bei unsachgemäßer handhabung, zu Todesfällen durch Erstickung kommen.

Die Bundesregierung ist hier gefordert. Aber auch vonseiten der Stadt wollen wir hier aufklärend und beschützend tätig sein.

Die Reformpläne der Ampelkoalition zu Schwangerschaftsabbrüchen sind unverantwortlich

Diese Pressemitteilung des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK) vom 09.04.2024 möchte ich nun doch einmal an dieser Stelle zu Gehör bringen. Das Thema ist elementar für unser Land und wird von der Ampelregierung in Berlin in unverantwortlicher Weise getrieben. Den Ausführungen gibt es wenig hinzuzufügen und es muß uns alle aufhören lassen.

„Die diskutierten Empfehlungen der Ampelkommission zu Schwangerschaftsabbrüchen schaden dem gesellschaftlichen Frieden in unserem Land zu diesem äußerst konfliktreichen Thema. Sie laufen im Grunde genommen auf eine Streichung des Paragraphen 218 hinaus. Das ist unverantwortlich. Denn mit diesen Reformplänen wird der friedensstiftende Kompromiss und differenzierte Ausgleich der bewährten Gesetzeslösung aufgehoben, der gleichermaßen das Selbstbestimmungsrecht der Frau wie auch den Schutz des ungeborenen Kindes berücksichtigt.
 
SPD, Grüne und FDP würden mit der Umsetzung dieser Vorschläge auch den grundgesetzlich geltenden Schutz der Menschenwürde des ungeborenen Lebens relativieren.
 
Künftig würde dann nicht mehr erkennbar bleiben, dass es sich beim Schwangerschaftskonflikt im Kern immer um eine extreme existentielle Notsituation handelt, bei der zwei absolut gleichberechtigte Grundrechtsgüter miteinander in direkten Konflikt geraten und schmerzlichst abgewogen werden müssen.
 
Die Arbeitsgruppe der Ampelregierung schlägt wohl eine Reform des Abtreibungsrechtes vor, die eine grundsätzliche Legalisierung der Abtreibung bis zur 12 Schwangerschaftswoche vorsieht. Lediglich ungefähr ab der 22. Schwangerschaftswoche, wo der Fötus selbständig lebensfähig sei, sollten Abbrüche grundsätzlich verboten bleiben. Weitere Ausnahmen werden aber bereits ebenfalls erwogen.
 
Auch die Behauptung der Ampelkommission, die jetzige gesetzliche Kompromisslösung im Strafgesetzbuch halte einer verfassungs-, völker- und europarechtlichen Prüfung nicht stand, ist angesichts der eindeutigen Rechtsprechungen des Bundesverfassungsgerichtes unhaltbar.
 
Die geltende und bewährte Rechtslage muss beibehalten werden. Sie schafft – gerade auch unter Berücksichtigung der besonders schwierigen ethischen Konfliktsituation – eine insgesamt ausbalancierte und den gesellschaftlichen Frieden schützende Lösung.
 
Die alte ethisch-politischen Grabenkonflikte, z.B. zwischen Fristen- und Indikationslösung, könnten nun wieder erneut aufbrechen. Blickt man zudem in andere Länder der Welt wird der Wert des geltenden und jahrzehntelang bewährten gesetzlichen Kompromisses zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland deutlich: Das Beispiel USA zeigt die große Gefahr einer Polarisierung und Spaltung in der Gesellschaft auf. Solche Zustände gilt es unbedingt zu verhindern.“

Quelle: Pressemitteilung vom 09.04.2024 des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU
 

Abschluß unserer Haushaltsberatungen für 2024/25

Heute, am 18.03.2024, beschließen wir endgültig den Haushaltsplan für die Stdat Wuppertal 2024 und 2025. Eine große Herausforderung, die in dieser Form auch nicht unbedingt die Norm ist. Doch um handlungsfähig zu bleiben und die Zukunft – im Rahmen der Möglichkeiten – auch noch gestalten zu können – ist diese Vorgehensweise erforderlich.

Als CDU-Ratsfraktion haben wir in Klausuren, Sitzungen und zahlreichen Gesprächen einen Weg gefunden, um möglichst viele Bereiche und Interessen zu berücksichtigen. Um es gleich zu sagen: Bei allen Interessengruppen mußten leider Abstriche gemacht werden. An den Pflichtaufgaben gibt es nichts zu deuteln und auch hier können wir nicht aus dem Vollen schöpfen.

In drei dicken Büchern wurden alle Posten aufgeführt und bewertet und am Ende steht ein Finanzierungskonzept, welches uns auch vor einem *Haushaltssicherungskonzept (HSK) bewahren soll. Wir müssen das Heft des Handelns in der Hand behalten.

Prioritäten sind Trumpf

Außerdem müssen wir uns auf Prioritäten einigen, was wir in den nächsten Jahren erhalten, pflegen und aufbauen wollen. An dieser Stelle muß der rat UND die Verwaltung an einem Strang ziehen. Für Eitelkeiten oder Lieblingsprojekte ist kein Raum. Jeder Cent muß in die Zukunft Wuppertals investiert werden.

Dieser Haushalt wird auch nach der Beschlußfassung Bauchschmerzen verursachen und läßt Raum zur Kritik. Doch wer kritisiert, der sollte auch Gegenkonzepte liefern können. Und dann im Rat Mehrheiten finden! Ich denke, wir haben einen Kompromiß gefunden, was sicherlich auch ein kleiner Sieg ist. Mit Fahnen und Trompeten über den Flur laufen ist aber kaum angemessen.

Aber: Wir sind handlungfähig

Dies ist eine gute Grundlage für weitere Schritte. Wir müssen weiterhin wachsam bleiben und mit guten Ideen und Konzepten Wuppertal den erforderlichen Freiraum zum Wachstum geben.

Definition: Das *Haushaltssicherungskonzept (HSK) ist die Darstellung der Maßnahmen und Entscheidungen, durch welche der Haushaltsausgleich zum nächstmöglich zu bestimmenden Zeitpunkt wieder hergestellt werden kann. Das HSK dient dem Ziel, die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu sichern. Je nach Umfang der Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage wird die Pflicht der Gemeinde zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts ausgelöst. § 82 Gemeindeordnung NRW regelt für alle Gemeinden mit vorläufiger Haushaltsführung die Frage, welche haushaltsrelevanten Maßnahme eine Gemeinde in dem Zeitraum ohne rechtswirksamen Haushalt fortsetzen oder durchführen darf und in welchem Umfang Kredite für Investitionen aufgenommen werden dürfen. Im Ergebnis ist der Grundsatz zu beachten, dass eine Neuverschuldung (Kreditaufnahme für Investitionen) für die teil- und unrentierlichen Eigenanteile eines Haushaltsjahres unzulässig sind.

Ist Lachgas ein neues Problemfeld?

Dem aufmerksamen Beobachter sind sie vielleicht schon aufgefallen. In Parkhäusern und auch an anderen speziellen Orten liegen sie zuhauf herum. Schwarze und geplatzte Luftballons sammeln sich an und fallen direkt ins Auge. Manchmal liegen auch noch Gaskartuschen in unmittelbarer Nähe.

Was liegt hier vor?

Das farblose Gas mit der chemischen Bezeichnung Distickstoffmonoxid wird in vielen Branchen verwendet. Als Treingas in Sprühflaschen und Luftballons wird es ebenso eingesetzt, wie in Kartuschen für Sprühsahne und ist somit jederzeit problemlos erhältlich.

In anderen europäischen Ländern ist man hier schon weiter und so haben die Niederlande hier im Januar 2023 bereits den Verkauf und Besitz erheblich eingeschränkt. Ebenso hat sich hier Großbritannien entsprechend aufgestellt. Auch Dänemark hat hier konsequente Vorgaben erlassen.

In Deutschland sind noch keine Gesetzesvorlagen oder Maßnahmen hierzu unternommen worden. Darum fordern wir hier die Bundesregierung (Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) zu Gesetzesvorlage auf.

Messerattacke an Wuppertaler Schule

Die Wogen schlagen hoch und manch eine „schnelle Lösung für dieses Problem“ wird gerne und laut in den öffentlichen Raum geschickt. Die sozialen Medien sind hier Katalysator und Multiplikator von Meinungen. Es sind aber nicht nur anonyme Hetzer, sondern auch aus dem politischen Raum werden schnelle Lösungen gefordert. Fordern ist ja immer gut, oder?

Was ist denn geschehen?

Was man aus den Zeitungen erfahren kann, hat es eine Messerstecherei am Wilhelm-Dörpfeld-Gynasium gegeben. Am 22.02.2024 gab es eine Alarmmeldung um 10:00 Uhr, die dann auch schon um 10:20 Uhr durch die Überwältigung des Täters geklärt werden konnte. Nach ersten Informationen gab es 4 Verletzte und das SEK NRW sicherte die Umgebung weitläufig, um weitere Straftaten auszuschließen. Unverzüglich wurde das Notfallprogramm angefahren, Psychologen und Ermittler nahmen ihre Arbeit auf.

Zweifellos ein schreckliches Ereignis. Derartige Nachrichten nahm man bisher nur aus den USA wahr.

Und so wundert es nicht, daß der Ruf nach härten Strafen und übliche Instantlösungen von Möchtegernmeinungsmachern die Runde machen.

Mein Eindruck zu dieser Tat

  1. Wir wissen doch noch nichts Genaues. Noch hat niemand eine echte Situationsanalyse vorgenommen. Wer war der Täter und was seine Motivation? Inwieweit hatte ein psychisches Problem Einfluß? Inwieweit wurde im Vorfeld der Erkrankung Vorsorge getroffen? Wie waren die genauen Umstände? Gab es Provokation oder einen anderen Anstoß zu dieser Tat?
  2. Welche Rolle spielen hier Mitschüler und Schulleitung?
  3. Welche Rolle spielt das Elternhaus und privates Umfeld?
  4. und noch viele andere Fragen gehören zu einem vollständigen Meinungsbild. Eine Vorverurteilung, von wem auch immer, ist kategorisch abzulehnen.

Sicherlich gehören nicht alle Fragen und deren Antworten in den öffentlichen Raum. Diese werden von Fachleuten aufgenommen und in die Waagschale geworfen. Zuletzt wird sich dann eine Jugendkammer mit dem Vorfall beschäftigen und wir alle dürfen beten, daß diese mit großer Umsicht und Weisheit gesegnet sind.

Harte Strafen fordern?

Reflexartig gibt es bei derartigen Geschehnissen eine Forderung nach harten und manchmal gar drakonischen Strafen. Diese reichen sogar bis „lebenslänglich wegsperren“ (lebenslängliche Haftstrafen).

Hierzu muß man wissen, daß die deutsche Rechtsprechung für Minderjährige (Jugendliche) eine andere Sichtweise für Straftaten hat. Es geht vorrangig nicht um Bestrafung, sondern um Zurechtbringung des Straftäters. Das Mindestmaß der Jugendstrafe beträgt sechs Monate, das Höchstmaß fünf bzw. zehn Jahre. Dies erscheint im ersten Augenblick zu milde zu sein, ist aber in der Regel angesichts der besonderen Lage der Jugendlichen durchaus angemessen und maßvoll.

Jugendliche stehen an der Schwelle zum Erwachsenensein und sind sozial und hormonell in einem Ausnahmezustand. Diese Zeit erlebt jeder Menschen unterschiedlich und in dieser Phase brauchen junge Menschen Unterstützung, Unterweisung und sehr viel Geduld und Liebe. Und trotzdem kommt es dann doch zu manch einer Eskalation, die auf beiden Seiten so nicht gewollt ist.

Jeder Mensch ist wertvoll

Harte Strafen sind keine Lösung. Dies zeigen Gesellschaften, die es heute auch noch gibt, die in der Vergangenheit mit ihrem harten Vorgehen auch nicht DIE Lösung vorweisen können. Dem „Dieb die Hände abhacken“ ist keine Lösung, sondern Rache. Und Jugendliche verdienen besonderen Schutz – immer; auch nach Straftaten. Dass Jugendstrafrecht kennt hier Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln und Jugendstrafe als Möglichkeiten und diese sollten in den allermeisten Fällen ausreichen.

Ein extremer Einzelfall kann hier zu einem neuen Nachdenken über diese Regeln führen, eine Diskussion in den maßgeblichen Gremien erfordert Zeit und viel Weisheit.

Erstes Fazit

Darum rate ich hier zur Zurückhaltung um der Opfer willen – aber auch des Täters willen. Schnell hat man eine Meinung gebildet ohne ein objektives Bild der Situation zu haben. Vorurteile haben noch niemals Gutes hervorgebracht.

Unsere jungen Leute brauchen eine gesunde Gesellschaft, die ihnen Halt und Wegweisung aufzeigt. Vom sicheren Raum der Familie, die die kleinste Zelle der Gesellschaft ist, bis hin zum schulischen Bereich (un darüber hinaus) ist jede erdenkliche Hilfe notwendig. Politik hat hier nicht alle Antworten, kann aber einen Rahmen zur Verfügung stellen und Lösungsmöglichkeiten unterstützen.

Im Bürgergespräch mit Holger Reich

Jour Fixe Bürgergespräch

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Gegen das Vergessen #WeRemember

Auch ich beteilige mich an der Kampagne des Jüdischen Weltkongresses, der Unesco und der Organisation der Vereinten Nationen Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation mit dem Hashtag #WeRemember und erinnere an die Opfer des Holocaust im Dritten Reich.

Es gab alleine unter der jüdischen Bevölkerung 6 Millionen Opfer, die auf grausame Weise vernichtet worden sind. Der 27. Januar ist in jedem jagr der Gedenktag, um derartiges Unrecht nie wieder zuzulassen.

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