Heute, am 18.03.2024, beschließen wir endgültig den Haushaltsplan für die Stdat Wuppertal 2024 und 2025. Eine große Herausforderung, die in dieser Form auch nicht unbedingt die Norm ist. Doch um handlungsfähig zu bleiben und die Zukunft – im Rahmen der Möglichkeiten – auch noch gestalten zu können – ist diese Vorgehensweise erforderlich.

Als CDU-Ratsfraktion haben wir in Klausuren, Sitzungen und zahlreichen Gesprächen einen Weg gefunden, um möglichst viele Bereiche und Interessen zu berücksichtigen. Um es gleich zu sagen: Bei allen Interessengruppen mußten leider Abstriche gemacht werden. An den Pflichtaufgaben gibt es nichts zu deuteln und auch hier können wir nicht aus dem Vollen schöpfen.

In drei dicken Büchern wurden alle Posten aufgeführt und bewertet und am Ende steht ein Finanzierungskonzept, welches uns auch vor einem *Haushaltssicherungskonzept (HSK) bewahren soll. Wir müssen das Heft des Handelns in der Hand behalten.

Prioritäten sind Trumpf

Außerdem müssen wir uns auf Prioritäten einigen, was wir in den nächsten Jahren erhalten, pflegen und aufbauen wollen. An dieser Stelle muß der rat UND die Verwaltung an einem Strang ziehen. Für Eitelkeiten oder Lieblingsprojekte ist kein Raum. Jeder Cent muß in die Zukunft Wuppertals investiert werden.

Dieser Haushalt wird auch nach der Beschlußfassung Bauchschmerzen verursachen und läßt Raum zur Kritik. Doch wer kritisiert, der sollte auch Gegenkonzepte liefern können. Und dann im Rat Mehrheiten finden! Ich denke, wir haben einen Kompromiß gefunden, was sicherlich auch ein kleiner Sieg ist. Mit Fahnen und Trompeten über den Flur laufen ist aber kaum angemessen.

Aber: Wir sind handlungfähig

Dies ist eine gute Grundlage für weitere Schritte. Wir müssen weiterhin wachsam bleiben und mit guten Ideen und Konzepten Wuppertal den erforderlichen Freiraum zum Wachstum geben.

Definition: Das *Haushaltssicherungskonzept (HSK) ist die Darstellung der Maßnahmen und Entscheidungen, durch welche der Haushaltsausgleich zum nächstmöglich zu bestimmenden Zeitpunkt wieder hergestellt werden kann. Das HSK dient dem Ziel, die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu sichern. Je nach Umfang der Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage wird die Pflicht der Gemeinde zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts ausgelöst. § 82 Gemeindeordnung NRW regelt für alle Gemeinden mit vorläufiger Haushaltsführung die Frage, welche haushaltsrelevanten Maßnahme eine Gemeinde in dem Zeitraum ohne rechtswirksamen Haushalt fortsetzen oder durchführen darf und in welchem Umfang Kredite für Investitionen aufgenommen werden dürfen. Im Ergebnis ist der Grundsatz zu beachten, dass eine Neuverschuldung (Kreditaufnahme für Investitionen) für die teil- und unrentierlichen Eigenanteile eines Haushaltsjahres unzulässig sind.