Neben Anträgen zu bestimmten Themen können auch Anfragen im Rat der Stadt gestellt werden. Diese dienen i.d.R. der Information des Rates und der Öffentlichkeit zu einem bestimmten Thema (z.B. Flut und deren Folgen).
Jedes Ratsmitglied, jede Ratsgruppe und jede Ratsfraktion hat das Recht, Anfragen zu stellen. Man unterscheidet zwischen Großen Anfragen und Kleinen Anfragen.
Große Anfragen werden in der Sitzung des Rates beantwortet. Sie müssen bis spätestens sieben Tage vor der Ratssitzung beim Bürgermeister eingereicht werden. Große Anfragen werden unter dem Tagesordnungspunkt „Fragestunde“ beantwortet. Zu jeder Anfrage darf der Anfragesteller drei Zusatzfragen stellen, aus der dem gesamten Rat dürfen zwei Zusatzfragen gestellt werde. Die Zusatzfragen werden durch den Oberbürgermeister oder einen seiner Beigeordneten mündlich beantwortet.
Kleine Anfragen werden vom Oberbürgermeister innerhalb von 21 Arbeitstagen nach dem Eingang schriftlich beantwortet.
Nicht selten haben diese Anfragen dann auch Folgen – zumindest sollte dies so sein. Mit der gegebenen Information kann man dann arbeiten und aus den Ergebnissen dann Anträge formulieren, die dann diskutiert werden und ggf. dann auch beschlossen werden können. Oft wird im Rahmen der Diskussion auch noch am ursprünglichen Antrag geändert und so entsteht ein Kompromiss, der mehrheitsfähig ist.