Viel Unruhe gab es in letzter Zeit um die Bebauungspläne eines Investors um einen Bereich an der Adolf-Vorwerk-Straße / Marper Weg (genannt Marpe). Bereits 2019 hatte sich der Rat der Stadt Wuppertal mit diesem Areal befaßt (VO/0714/19) und gegen jegliche Bebauung ausgesprochen. Es wird als Naherholungsgebiet und Naturraum gewertet.

Aufgrund der Regionalplanung der Regionalplanbehörde sah sich ein Investor ermutigt, hier den Grund zu erwerben und in Parzellen aufzuteilen, um eine Vermarktung für eine Wohnbesiedelung durchzuführen. Dies geschah ohne Wissen und Einbindung der Stadt Wuppertal. Diese hat aber die Planungshoheit. Ohne diese ist eine Bebauung aber nicht möglich. Ein entsprechender Beschuß auch nicht vorgesehen und somit mittelfristig unwahrscheinlich. Aufgrund der Diskussion Hochwasserschutz und Klimaschutz dürfte dieser Bereich auch langfristig nicht einer Flächenversiegelung zugeführt werden können.

Die Planungshoheit obliegt hier der Gemeinde und diese lehnt in Politik und Verwaltung den o.g. Projektansatz kategorisch ab. Es handelt sich hier nicht um Bauerwartungsland im rechtlichen Sinn. So auch das Ergebnis nach erneuter Beratung im StaBa (Ausschuß für Stadtentwicklung und Bauen) vom 18.04.2024.