Mit dem Urteil des Verfassungsgerichtes vom 10.04.2018 ist es endgültig Grundsteuerreformgesetz vom 26.11.2019). Die alte Grundstückssteuer ist nicht rechtens und muß neu geregelt werden.

Was so einfach klingt, ist aber bei Weitem nicht so simpel. Es soll gerechter werden und dennoch insgesamt nicht teurer für den Bürger. Grundstücke müssen neu bewertet werden und es soll in Summe für die Stadt Wuppertal keine Mehreinnahmen generiert werden. Das sagt sich so leicht, doch liegt es in der Realität wesentlich komplexer.

Erschwerend kommt hinzu, daß der „schwarze Peter“ den Kommunen zugeschoben wird und hier dann letztendlich ein Rahmenkonzept erstellt werden muß. Ja, jede Kommune für sich und dies beinhaltet auch eine mögliche Klagewelle.

Vor dieser Riesenaufgabe steht unser Wuppertaler Steueramt und natürlich der Rat der Stadt Wuppertal als politischer Entscheider.

Darum gab es zu diesem Thema am 20.08.2024 auch eine gesonderte Informationsveranstaltung für die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen im Barmer Rathaus. Mit viel Geduld und Sachkenntnis wurde in diesen Themenkomplex eingeführt. Fragen kamen auf und wurden diskutiert. Doch war dies nur der Anfang.

Als Stadtverordnete werden wir hier noch so manch eine Diskussion durchdenken und durchrechnen müssen, um eine möglichst gute Steuergerchtigkeit zu generieren.

Immerhin geht es um rund 110.000 steuerpflichtige Objekte in Wuppertal und die Eigentümer haben ein Anrecht auf Fairness.